Buchhaltung

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Mit Buchhaltung in diesem Kontext ist die Buchführung im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nach den Grundzügen ordnungsgemäßer Buchführung als Basisaufzeichnung zur Ermittlung von Umsatz- und Einkommenssteuer gemeint.

Wir sprechen von einer "Steuerbuchhaltung". Adressat der Auswertungen und Ergebnisse ist primär die Finanz.

Selbstverständlich dienen diese Aufzeichnungen auch der Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Zustandes der Kanzlei. Diese Anforderung findet ihren Niederschlag (unter anderem) in der Wahl des Kontenrahmens und in der Anlage von benutzerdefinierten Auswertungen.