Um eine Vorlage für die Folgeeingabe (an Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht) anzulegen, führen Sie aus der Vorlage für die Ersteingabe (egal, ob an VwGH oder BVwG) mit dem entsprechenden Einbringer einen Antrag aus (Vorlage- Von Vorlage übernehmen) und stellen im ausgeführten Antrag bei der Antragsart auf "Folgeeingabe". In den Antragstext schreiben Sie beispielsweise "Folgeeingabe VwGH, BVwG".
Für Folgeeingaben benötigen Sie nur eine gemeinsame Vorlage für Verwaltungsgerichtshof bzw. Bundesverwaltungsgericht, da das Gericht nicht mitgeschickt wird, sondern seitens des BRZ anhand der Geschäftszahl die Zuordnung zum entsprechend zuständigen Gericht erfolgt.