BVwG - ERV

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Mit der BVwG-elektronischer  Verkehr-Verordnung - BVwG-EVV, BGBl. II, Nr. 515/2013 wird die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht geregelt.

Die Verordnung trat mit 1.1.2014 in Kraft, die technischen Voraussetzungen seitens der Justiz (BRZ) sind mit 1.10.2014 gegeben.

 

Rechtliches zum BVwGH

 

Erstellen einer Ersteingabe

 

Erstellen einer Folgeeingabe

 

Fertigstellen und Versenden einer Eingabe

 

zuletzt geändert am 30.12.2014