Mit der BVwG-elektronischer Verkehr-Verordnung - BVwG-EVV, BGBl. II, Nr. 515/2013 wird die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht geregelt.
Die Verordnung trat mit 1.1.2014 in Kraft, die technischen Voraussetzungen seitens der Justiz (BRZ) sind mit 1.10.2014 gegeben.
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zuletzt geändert am 30.12.2014