Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH&Co KG und SE) sind verpflichtet, Jahresabschlüsse bei Gericht offen zu legen.
Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen (ERV-JAb) an das Firmenbuch und die Aufnahme in die Datenbank des Firmenbuchs ist mit dem Inkrafttreten des § 277 (6) UGB für Kapitalgesellschaften verpflichtend (Ausnahme Umsatzerlös unter 70.000,--, hier ist eine optionale Eingabe in Papierform noch möglich). Diese Bestimmung galt erstmals für die Einreichung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die am 31.12.2007 endeten.
Über den Menüpunkt Jahresabschluss können alle zu einem Rechtsträger offen gelegten und im Firmenbuch eingetragenen Jahresabschlüsse oder ein bestimmter Jahresabschluss (eingeschränkt nach Stichtag oder Jahr) abgerufen werden.
Aus der Übersichtsliste der Jahresabschlüsse kann in weiterer Folge ein konkreter ausgesucht und als pdf-Urkunde angezeigt werden.
Einziges Abfragekriterium ist die Firmenbuchnummer, maximal 6 stellig (ohne führende Nullen) samt Prüfzeichen (ohne Leerzeichen zwischen der Firmenbuchnummer und dem Prüfzeichen).
Wollen Sie die Liste der Jahresabschlüsse auf einen bestimmten Stichtag (Datum des Jahresabschlusses, etwa bei einem nicht vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr der 31.12.) oder auf ein bestimmtes Jahr (in dem der Stichtag des Jahresabschlusses liegt) einschränken.