Abfrageergebnis

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Abfrageergebnis

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Im Ergebnis ist der Firmenbuchauszug - im Gegensatz zum Grundbuchauszug - immer derart aufgebaut, dass logisch zusammengehörige Eintragungen nacheinander gefasst sind, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt ihrer jeweiligen Eintragung.

 

Ein Auszug ist demnach gegliedert in:

Daten des Unternehmens

Daten der Personen und deren Funktionen im Unternehmen und

Daten einer allfälligen Zweigniederlassung

alle diese Daten jeweils um Rechtstatsachen aus der Urkundensammlung ergänzt.

 

Anhand der Vollzugsnummern (am linkten Rand)  ist der Zeitpunkt, an welchen die Eintragungen im Firmenbuch vollzogen wurden, ersichtlich. Eintragungen, die gemeinsam vollzogen wurden, haben die gleiche Vollzugsnummer. Am Ende des Firmenbuchauszugs ist im Vollzugsverzeichnis zu jeder Vollzugsnummer das Datum der Eintragung, die vergebene Aktenzahl und eine kurze Beschreibung des Geschäftsfalls angeführt.

 

Alle Personen samt Stammdaten, die eine Funktion innerhalb des Rechtsträgers innehaben werden in der Personenliste angeführt. In der Personenliste werden die Personen mit einer Buchstabenkennung (Personenkennung) bestehend aus 1 bis maximal 3 Buchstaben aufsteigend von "A" bis "ZZZ" geführt und gespeichert. Auch wenn der Person keine Funktion mehr zukommt, bleibt die Personenkennung erhalten.

 

Inländische Zweigniederlassungen werden beim Firmenbuch der Hauptniederlassung geführt (vgl. § 120 Abs 2 JN).

Liegt die Hauptniederlassung im Ausland, ist ein Rechtsträger dann ins Firmenbuch einzutragen, wenn er im Inland eine Zweigniederlassung begründet.

 

 

 

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