Urkundensammlung

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Urkundensammlung

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Seit Juli 2005 werden die Urkundensammlung aller österreichischen Firmenbuchgerichte elektronisch geführt.

Rechtsgrundlage sind  die

Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 28 FBG über die Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV bzw. die

Zweite Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV

 

Ältere Urkunden können direkt beim jeweiligen Firmenbuchgericht eingesehen werden.

 

Gesucht kann in der Urkundensammlung des Firmenbuchs über die

Firmenbuchnummer (hier erhalten Sie eine Dokumentenliste, die zu diesem Unternehmen bei Gericht gespeichert sind), oder die

Fr-Zahl (hier erhalten Sie eine Liste der Dokumente, die zu dieser Fr-Zahl bei Gericht gespeichert sind).