Gebühren

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Gebühren

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Die Gerichtsgebühren für  (elektronische) Firmenbuchabfragen sind in TP 10 IV a) und b)  Gerichtsgebührengesetz (GGG, BGBl 501/1984 idgF), zuletzt geändert durch BGBl 35/2012, festgelegt:

Abfragen nach § 34 (1) und (2) FBG:

 

Gegenstand

Maßstab für die Gebührenbemessung

Höhe der Gebühren

1. Aktueller Firmenbuchauszug

Einzelabfrage

3,36

2.Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten

Einzelabfrage

5,60

3. Aktueller Firmenbuchauszug mit Gewerberegister-Daten

Einzelabfrage

4,20

4. Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) und Gewerberegister-Daten

Einzelabfrage

6,00

5. Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform)

Einzelabfrage

1,05

6. Teilauszug eingeschränkt auf maximal 2 Personen oder alphabetische Personenliste

Einzelabfrage

1,05

7. European Business Register - Standardauszug

Einzelabfrage

1,05

8. Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkung auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz oder Ergebnis einer Personensuche

Einzelabfrage

1,05

9. Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung

Einzelabfrage

2,84

10. Ergebnis der Suche nach Veränderung von Rechtsträgern

je ausgewiesener Firmenbuchnummer

0,15

11. Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern, die nur  in der  Vorlage eines  Jahresabschlusses (oder eines offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 (1) UGB) bestehen

je ausgewiesener Firmenbuchnummer

0,15

12. Urkunde aus Urkundensammlung (signiert oder unsigniert)

je Urkunde

1,05

13. Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste)

je ausgewiesener Firmenbuchnummer

0,15

14. Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 (1) UGB)

je ausgewiesener Firmenbuchnummer

0,15

15. Suche im Zweig Firmeninformation mit Verknüpfungen Person

aa) pro Personenliste

1,05

bb) pro Funktionsübersicht je Person

1,05

16. Suche im Zweig Firmeninformation

aa) pro Firmenliste mit Verknüpfung

2,84

bb) pro Firmeninformation mit Verknüpfung

2,21

17. Abfragen nach § 34 (2) FBG (Sammelabfragen)

je ausgewiesenen Rechtsträger

1,37

 

Für einen nicht elektronischen Firmenbuchauszug bzw. Jahresabschluss (bei Gericht übergeben) werden derzeit 13 Euro Gerichtsgebühren vorgeschrieben.