Beschränkungen im A1-Blatt

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Beschränkungen im A1-Blatt

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Im A1 Blatt scheinen alle zu der abgefragten Einlage gehörenden Grundstücke auf, sortiert nach ihren Grundstücksnummern. Werden in der betreffenden Katastralgemeinde die Grundstücke ausnahmsweise getrennt nach Bauflächen und Flurstücken nummeriert, ist der Grundstücksnummer der Bauflächen zur Unterscheidung ein Punkt vorangesetzt. Gehört ein Grundstück zu einer anderen Katastralgemeinde als im Kopf der Grundbuchabschrift angeführt (sogenannte Überlandgrundstücke), wird zur Grundstücknummer auch die Nummer dieser Katastralgemeinde wiedergegeben.

 

Die Beschränkung auf das A1 Blatt legt alternativ fest, welche Grundstücke der Einlage im Auszug enthalten sein sollen.

Hier gibt es die Möglichkeit :

alle Grundstücke abzufragen

nur bestimmte Grundstücke (trennen Sie mehrere Grundstücke mit Beistrich) oder

bestimmte Grundstücke bestimmter Katastralgemeinden (Abfrage von Überlandgrundstücken)

 

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