Diese Beschränkungen legen fest, welche Eintragungen aus dem Lastenblatt im Auszug enthalten sein sollen.
Zur Auswahl stehen:
•Alle Belastungen/Alle C-Laufnummern
•Ab Laufnummer: ergibt alle Eintragungen ab der angegebenen Laufnummer bis inklusive der Eintragung mit der höchsten Laufnummer
•Nur Laufnummern: enthält eine Laufnummernliste
•Mit Löschungsverpflichtung: Hier wird in der Ausgabe der Anmerkung der Löschungsverpflichtung (siehe § 469a ABGB idF der Grundbuchnovelle 1997, GBNov. 1997, BGBl I Nr. 30/1997) mit angeführt.
Haben Sie das B-Blatt eingeschränkt, erhalten Sie automatisch das C-Blatt zum eingeschränkten B-Blatt.