Verschiedenste Daten können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden:
Dies betrifft insbesondere:
•Übernahme der Personen aus dem B-Blatt in die Personenliste des Grundbuchantrags
•Übernahme der Laufnummern aus B- und C-Blatt hinsichtlich diverser Löschungen/Teillöschungen
•Übernahme der Laufnummern aus A-,B-, bzw. C-Blatt (optional hinsichtlich einzelner Grundstücke) für die Mitübertragung bei Ab- und Zuschreibungen
•Übernahme der bestehenden Eigentumsanteile bei Änderung/Berichtigung der Anteile im Zuge eines Nutzwertgutachtens/Parifizierungsgutachten
•Übernahme der entsprechenden B-Laufnummern bei Anteilszusammenziehungen
Näheres zu der Datenübernahme bei Grundbuchanträgen finden Sie im Handbuch im Kapitel Grundbuch-ERV im Unterkapitel "Der Grundbuchassistent".
Beispiel:
Datenübernahme am Beispiel Personen aus GB-Auszug in Personenliste des GB-Antrages:
Personen können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden.
Bei der Anlage der Personenliste zu einem Grundbuchantrag haben Sie die Option "Personen aus GB-Auszug übernehmen". Sie steigen in die Liste aller über paraOffice abgefragten Grundbuchauszüge um.
Wählen Sie den entsprechenden Grundbuchauszug.
Markieren Sie in der Liste die Personen aus dem Grundbuchauszug, die sie als Personen (Antragsteller oder Beteiligter) im Grundbuchantrag übernehmen wollen.
Standardmäßig werden alle aus dem Auszug übernommenen Personen als Beteiligter in den Grundbuchantrag übernommen. Die Personenrolle kann einfach geändert werden.