Datenübernahme

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Datenübernahme

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Verschiedenste Daten können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden:

Dies betrifft insbesondere:

Übernahme der Personen aus dem B-Blatt in die Personenliste des Grundbuchantrags

Übernahme der Laufnummern aus B- und C-Blatt hinsichtlich diverser Löschungen/Teillöschungen

Übernahme der Laufnummern aus A-,B-, bzw. C-Blatt (optional hinsichtlich einzelner Grundstücke) für die Mitübertragung bei Ab- und Zuschreibungen

Übernahme der bestehenden Eigentumsanteile bei Änderung/Berichtigung der Anteile im Zuge eines Nutzwertgutachtens/Parifizierungsgutachten

Übernahme der entsprechenden B-Laufnummern bei Anteilszusammenziehungen

 

Näheres zu der Datenübernahme bei Grundbuchanträgen finden Sie im Handbuch im Kapitel Grundbuch-ERV im Unterkapitel "Der Grundbuchassistent".

 

Beispiel:

Datenübernahme am Beispiel Personen aus GB-Auszug in Personenliste des GB-Antrages:

Personen können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden.

Bei der Anlage der Personenliste zu einem Grundbuchantrag haben Sie die Option "Personen aus GB-Auszug übernehmen".  Sie steigen in die Liste aller über paraOffice abgefragten Grundbuchauszüge um.

 

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Wählen Sie den entsprechenden Grundbuchauszug.

 

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Markieren Sie in der Liste die Personen aus dem Grundbuchauszug, die sie als Personen (Antragsteller oder Beteiligter) im Grundbuchantrag übernehmen wollen.

 

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Standardmäßig werden alle aus dem Auszug übernommenen Personen als Beteiligter in den Grundbuchantrag übernommen. Die Personenrolle kann einfach geändert werden.

 

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