Die Elektronische Akteneinsicht können Sie aus der Navigation/Datenbankabfragen/ELAK starten, oder direkt aus einem Akt.
ELAK aus der Navigation/Datenbankabfragen
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ELAK direkt aus dem Akt/GZ im Akt
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Für die Abfrage muss das Gericht (Dienststelle) sowie die Aktenzahl bekannt sein.
Die Aktenzahl besteht aus Gattungsnummer, Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen. Diese Daten sind als Pflichtdaten einzugeben.
Als Begründung kann die Bezeichnung des internen Aktes eingegeben werden. Diese wird auch automatisch übernommen, kann jedoch überschrieben werden.
Sind für Ihre Abfrage nur Verfahrensschritte ab einem bestimmten Datum relevant, belegen Sie das Feld "Ab Datum" (kein Pflichtfeld).
Wenn Sie die elektronische Akteneinsicht aus der Navigation/Datenbankabfragen starten, verknüpfen Sie zuerst den entsprechenden Akt. Mit dem Symbol können Sie die Geschäftszahlen aus dem Akt für die Abfrage übernehmen.
Sind alle Daten eingeben, starten Sie die Abfrage.
Als Ergebnis werden die Daten aller Verfahrensschritte zum abgefragten Rechtsfall übermittelt. (Einbringungsdaten, Streitgegenstand, Streitwert,Verfahrensbeteiligte, gerichtliche Termine und Inhalt von Beschlüssen.)
Wie bei allen Datenbankabfragen können Sie die Leistung gleich mit verzeichnen.
Mit "Dokument abholen" können Sie das entsprechende Dokument einsehen (mit Vorschaufenster) bzw. in den Akt aufnehmen.
Bei der Abfrage wird geprüft, ob im vorliegenden Fall eine Berechtigung vorliegt. Es können nur in Akte mit dem ERV-Code eingesehen werden, der bei Gericht bei diesem Akt hinterlegt ist (Es kann nur in Akte Einsicht genommen werden, bei der die Kanzlei Verfahrensbeteiligter ist). Besteht keine Berechtigung, erhalten Sie als "Ergebnis" die folgende Mitteilung: