Mit der elektronischen Akteneinsicht können Parteienvertreter und Gerichtskommissare in Verfahrensdaten Einsicht nehmen, in denen Sie als Parteienvertreter bzw. Gerichtskommissare mit Ihrem ERV-Anschriftencode bei Gericht registriert sind.
In den folgenden Verfahrensarten kann elektronisch eingesehen werden:
•C-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht)
•Cg-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Landesgericht)
•Cga-Verfahren (Arbeitsgerichtliches Verfahren)
•Cgs-Verfahren (Sozialgerichtliches Verfahren)
•E-Verfahren (Exekutionsverfahren) und
•A-Verfahren (Verlassenschaftsverfahren), hier dürfen nur Notare als Gerichtskommissare in den elektronischen Akt einsehen.
Für eine Abfrage mittels ELAK fällt eine Justizverwaltungsgebühr von 21 Cent pro abgefragtem Geschäftsfall an.