Hier können Sie Urkunden aus der elektronischen Urkundensammlung der Justiz suchen und abrufen.
Bis zum Jahr 2006 wurde von jeder Urkunde, auf Grund deren eine bücherliche Eintragung (Eintragungsurkunde, nicht auch Bewilligungsurkunden) erfolgte, bei dem Grundbuch eine beglaubigte Abschrift (ausnahmsweise in Urschrift) zurückbehalten. Diese Abschriften bilden die (händisch geführte) Urkundensammlung. Diese ist nach Jahren und Tagebuchzahlen geordnet.
Die Umstellung de Urkundensammlung auf ein IT-Archiv der Justiz wurde 2006 abgeschlossen. Die Urkunden werden seither elektronisch erfasst und ausschließlich elektronisch gespeichert. Die jeweiligen Umstellungszeitpunkte der Bezirksgerichte sind aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) unter "Kundmachung der Justiz zu ersehen.
Mit der Eingabe des Gerichts und der Tagebuchzahl erhalten Sie eine Liste alle Urkunden, die der Tagebuchzahl zugeordnet sind.
Neben der Nummer, der Bezeichnung und des Datums der Urkunde (Datum der Ausfertigung der Urkunde) erhalten sie doch die Größe der Urkunde (Dateigröße in Byte) und den Status der Urkunde
(Status "F" für freigegebene Urkunde und Status "RF" für irrtümlich freigegebene Urkunde. Dieser Status entsteht, wenn das Gericht nach erfolgter Freigabe einen Irrtum erkennt und die Freigabe widerruft. Diese Urkunde kann nicht mehr mittels der Urkundenabfrage abgerufen werden.)