Abfragekriterien zu den Wohnsitzdaten einer Person sind:
•Postleitzahl
•Ort
•Straße
•Hausnummer
Die Postleitzahl der Wohnsitzadresse ist als weiteres Kriterium zur Auffindung einer Person geeignet, jedoch empfiehlt es sich, bei den größeren Städten (Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg) mit mehreren Postleitzahlen nach dem Ort (etwa "Wien" oder "Graz") und nicht nach der Postleitzahl zu suchen, um etwaige Negativauskünfte zu vermeiden.
Die Bezeichnung der Straßen und die Ortsnamen müssen exakt mit den gespeicherten Daten übereinstimmen. Das Abkürzen des Straßennamens mit "*" ist möglich, jedoch nur dann, wenn auch die Postleitzahl oder der Ort angegeben ist. Vor dem "*" müssen mindestens 3 Buchstaben stehen, wobei sch, st, ck bzw ch als 1 Buchstabe gewertet wird.
Lautet die (Ihnen bekannte) Hausnummer etwa 133a/3/10 (Hausnummer, Stockwerk/Stiege und Türnummer), reicht für eine positive Abfrage "133" .
Sie können auch nach einer letzten Ihnen bekannten Adresse suchen, aber auch nach einer eventuell bekannten Nebenwohnsitzadresse. Als (positives) Ergebnis erhalten Sie den aktuellen Hauptwohnsitz.