Folgende elektronische Zustellungen werden im Rückverkehr im Europäischen Mahnverfahren neben dem bereits übermittelten Aktenzeichen an die Verfahrensbeteiligten versendet:
•Aufforderung zur Vervollständigung und/oder Berichtigung (Formblatt B) - Verbesserungsauftrag
•Vorschlag an den Antragsteller zur Änderung (Formblatt C)
•Entscheidung über die Zurückweisung (Formblatt D)
•Vollstreckbarerklärung (Formblatt G) und das
•Formlose Schreiben
Insbesondere der Europäische Zahlungsbefehl wird bis auf weiteres auf normalem Postweg zugestellt.