Europäisches Mahnverfahren

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Europäisches Mahnverfahren

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Das Europäische Mahnverfahren stützt sich auf die Verordnung (EG) 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und hat eine Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und Verringerung der Verfahrenskosten zum Ziel.

Mit dem Europäischen Mahnverfahren wurde ein eigenständiges europäisches Verfahren ins Leben gerufen, das zur Schaffung eines Titels führt, der in jedem Mitgliedsstaat ohne weitere Vollstreckbarkeitsbestätigung vollstreckbar ist.

 

In Österreich und Deutschland kann zudem der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht werden.

 

 

Inhaltsübersicht

 

Allgemeines und rechtliches zum Europäischen Mahnverfahren

 

Vergleich Europäisches Mahnverfahren - Österreichische Mahnklage

 

Das EUM im ERV

oErsteingabe

oFolgeeingabe

 

Erstellen eines EUM-Antrages

 

oFG 01 Gericht

oFG 02 Parteien

oFG 03 Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit

oFG 04 Grenzüberschreitende Rechtssache

oFG 05 Bankverbindung

oFG 06 Hauptforderung

oFG 07 Zinsen

oFG 08 Vertragsstrafe

oFG 09 Kosten

oFG 10 Beweismittel

oFG 11 Zusätzliche Erklärungen

oFG 12 Anlage 1

oFG 13 Anlage 2