Das Europäische Mahnverfahren stützt sich auf die Verordnung (EG) 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und hat eine Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und Verringerung der Verfahrenskosten zum Ziel.
Mit dem Europäischen Mahnverfahren wurde ein eigenständiges europäisches Verfahren ins Leben gerufen, das zur Schaffung eines Titels führt, der in jedem Mitgliedsstaat ohne weitere Vollstreckbarkeitsbestätigung vollstreckbar ist.
In Österreich und Deutschland kann zudem der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht werden.
Allgemeines und rechtliches zum Europäischen Mahnverfahren
Vergleich Europäisches Mahnverfahren - Österreichische Mahnklage
oFG 03 Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit
oFG 04 Grenzüberschreitende Rechtssache