Das Firmenbuch ist jene Justizanwendung, mit der die Führung des Firmenbuchs (früher Handelsregister) an den 16 Firmenbuchgerichten durchgeführt wird. Das Firmenbuch wird als Datenbank im Bundesrechenzentrum automationsunterstützt geführt. Die Datenbank wird zentral geführt, dadurch hat jeder eingetragene Rechtsträger eine für ganz Österreich gültige eindeutige Firmenbuchnummer, die bis zur Löschung des Rechtsträgers unverändert bleibt und diesen identifiziert. So wird etwa bei Verlegung des Sitzes eines Unternehmens in einen anderen Gerichtssprengel lediglich die Eintragung des Sitzes geändert, alle übrigen Eintragungen, insbesondere die Firmenbuchnummer, bleiben unverändert.
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.
Die Anmeldung zum Firmenbuch hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Sprengel das Unternehmen seine Hauptniederlassung oder seinen Sitz hat (vgl. § 120 (2) JN).