Im Gegensatz zu anderen ERV-Anträgen an die Justiz gibt es bei Firmenbuchanträgen Besonderheiten:
•Es gibt derzeit recht wenig strukturierte Daten (Gericht, Antragscode etc.), diese werden in zukünftigen Versionen erweitert. Der eigentliche Antragstext wird derzeit nicht in den strukturierten Daten, sondern in einem Dokument (Antragsdokument) übermittelt.
•Im Firmenbuch können Dokumente entweder in elektronischer Form unter Hinweis der Archivierung der Urkunde in einem der zulässigen elektronischen Urkundenarchive oder aber als PDF-Anhang dem Firmenbuchgericht übermittelt werden. Im Gegensatz dazu ist im elektronischen Grundbuchantrag neben der Vorlage einer elektronischen Urkunde in einem Urkundenarchiv die Vorlage der Originalurkunde bei Inhaberpapieren (Rangordnungsbeschluss) möglich. Inhaltlich ist die Übermittlung von PDF-Urkunden im Grundbuch derzeit noch stark eingeschränkt.
•Die Übermittlung eines strukturierten Jahresabschlusses (JAb) ist sowohl über Finanz Online als auch über den WebERV möglich. Die diesbezügliche Dokumentation befindet sich auf www.brz.gv.at unter Service/Firmenbuch (Link).
•Im Falle des WebERV ist die Übermittlung nur als Anhang möglich.