Antrag senden

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Antrag senden

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Ist der Antrag fertig erstellt, führen Sie die Fehlerprüfung durch. Ist der Antrag korrigiert und zum Senden markiert, öffnen Sie das Sendefenster.

 

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Der korrigierte und zum Senden markierte Antrag befindet sich im Sendefenster.

 

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Mit Start beginnt der Sendevorgang.

 

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Folgende Sendestati sind im ERV möglich:

NG: nicht gesendet        der Antrag wurde nicht versendet

SE: senden                 der Antrag wird an die Übermittlungsstelle weitergeleitet

OF: offen                 der Antrag ist von der Übermittlungsstelle an das  Bundesrechenzentrum (BRZ) übergeben worden

OK: OK,                der Antrag ist vom BRZ übernommen und positiv bestätigt worden

ZG: zurückgewiesen:        der Antrag ist vom BRZ zurückgewiesen worden, er ist nicht schemakonform, der Antrag ist nicht bei Gericht eingebracht!