Leistung verzeichnen

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Leistung verzeichnen

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Nach Erstellen und Versenden des Firmenbuchantrages kann mit dem Bearbeitungsassistenten die Leistung verzeichnet werden.

 

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Für einfache Anträge gebührt Tarif nach TP2, für aufwendigere Anträge nach TP3a RATG.

Wählen Sie den entsprechenden Tarif, nachdem der Antrag abgerechnet werden  soll.

 

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Anschließend wählen Sie für die  Pauschalgebühr die Rechtsform des Rechtsträgers Ihrer  Eingabe.

 

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Die entsprechende Leistung wird im Akt verzeichnet.

Ebenso die Erhöhung der Entlohnung (3,60,--)  für die elektronische Einbringung bzw. die weitere Erhöhung der Entlohnung um (derzeit) 7,-- , wenn sowohl der Antrag als auch sämtliche Urkunden in elektronischer Form vorgelegt werden (vgl. § 23a RATG).

 

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