Nach Erstellen und Versenden des Firmenbuchantrages kann mit dem Bearbeitungsassistenten die Leistung verzeichnet werden.
Für einfache Anträge gebührt Tarif nach TP2, für aufwendigere Anträge nach TP3a RATG.
Wählen Sie den entsprechenden Tarif, nachdem der Antrag abgerechnet werden soll.
Anschließend wählen Sie für die Pauschalgebühr die Rechtsform des Rechtsträgers Ihrer Eingabe.
Die entsprechende Leistung wird im Akt verzeichnet.
Ebenso die Erhöhung der Entlohnung (3,60,--) für die elektronische Einbringung bzw. die weitere Erhöhung der Entlohnung um (derzeit) 7,-- , wenn sowohl der Antrag als auch sämtliche Urkunden in elektronischer Form vorgelegt werden (vgl. § 23a RATG).