Bei der Abfrage eines Grundbuchauszugs wird eine Gebühr nach TP9 e GGG fällig. Dies ist nunmehr (seit 1.10.2011) ein Pauschalbetrag unabhängig vom Umfang des Grundbuchauszugs.
Die Gebühr beträgt derzeit für einen Vollauszug (ohne Beschränkung der Abfrage) einer Einlage (EZ) EUR 3,36. Ein entsprechender Teilauszug (etwa nur das B-Blatt oder das C-Blatt) kostet EUR 1,79.