Ab dem Release 1.6., Produktivsetzung mit 1.7.2013 ist für den Teilungsplan folgender Ablauf gegeben:
•Verfasser des Planes (Geometer oder das Vermessungsamt selbst) erstellt einen Teilungsplan
•Teilungsplan wird zur Genehmigung bei der zuständigen Vermessungsbehörde (eines der 42 Vermessungsämter in Österreich) vorgelegt
•Bescheinigung des Planes gemäß § 39 VermG durch das Vermessungsamt
•Zustellung des Planbescheides an den Verfasser des Planes
•Planbescheinigungsbescheid (enthält Geschäftszahl und Sicherheitscode)
•Rechtskraft des Bescheides
•Speicherung im BEV-Archiv
•Erstellung der BEV-Trennstücktabelle
•BEV-Trennstücktabelle wird an das BRZ (Bundesrechenzentrum) übermittelt/Elektronische Übermittlung der Plandaten vom Vermessungsamt zur Justiz (BRZ)
•BRZ erstellt mit Daten aus dem Grundbuch die Justiz-Trennstücktabelle (J-TST)
•Abholung der Justiz-Trennstücktabelle durch den Antragsteller (die Kanzlei) mittels Anforderung
•Grundbuchantrag zur Durchführung planbasierter Daten (18 Monate ab Rechtskraft des Planbescheides Zeit zur grundbücherlichen Durchführung)