Anforderung J-TST

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Anforderung J-TST

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Die Justiztrennstücktabelle wird zentral beim Bundesrechenzentrum generiert.

Neben dem Einbringer (Kanzlei) werden für die Anforderung nur mehr die Geschäftsfallnummer und der Sicherheitscode des BEV-Teilungsplans benötigt.

Für die Anforderung fallen keine Gerichtsgebühren an.