"Änderung"

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"Änderung"

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Bei der "Änderung" wird eine Trennstück-Ab- und Zuschreibung bzw. Einbeziehung durchgeführt.

 

Ist die Ziel EZ und Ziel KG vorab bereits ausgefüllt, so bleibt das Zielgrundstück in der selben EZ  oder kommt in eine andere bereits bestehende Einlage.

Es ist keine weitere Durchführung ihrerseits notwendig.

 

Sind die Zieleinlage und die Ziel KG in der Justiztrennstücktabelle vorab nicht ausgefüllt, so deutet das darauf hin, dass das Grundstück einer neu zu eröffneten Einlage zugeschrieben werden soll.

Bei der Durchführung wählen Sie Begehren und referenzieren auf die neu zu eröffnete Einlage (eigenes Begehren: Sonstige/Neue Einlage/Neue Eintragung).

 

Auf die Art der Referenz "Grundstück" könnten Sie im Ausnahmefall greifen, wenn Ihnen zwar die Ziel-Grundstücksnummer, nicht aber die Zieleinlage bekannt ist.