Mit der Durchführung geben Sie dem Gericht bekannt, was mit dem neu zu eröffneten Grundstück geschehen soll.
Zur Auswahl stehen:
•Einlage: Die Zieleinlage des gegenständlichen neuen Grundstücks ist eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits existierende Einlage
•Begehren Die Zieleinlage des gegenständlichen neuen Grundstücks ist eine erst im Rahmen des aktuellen Gesuchs neu anzulegende Einlage