Allgemeines zum Grundbuchassistent

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Allgemeines zum Grundbuchassistent

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Um Ihnen die Eingaben Ihrer elektronischen Grundbuchgesuche zu erleichtern, steht Ihnen ein Grundbuchassistent zur Verfügung. Der Grundbuchassistent bietet derzeit folgende Funktionalitäten:

es können entsprechende Daten aus Begehren in ein weiteres Begehren (der selben Art) kopiert werden,

sie können den gesamten Antrag samt aller Begehren kopieren,

es stehen Ihnen vordefinierte Texte für den Eintragungszusatz bzw. den Begehrenstext für die jeweiligen Begehren zur Auswahl, die von Ihnen individuell angepasst und ergänzt werden können,

aus einem Pfandrecht kann automatisch ein Kautionsband angemerkt werden,

aus Einverleibungen von Pfandrechten kann automatisch die Simultanhaftung angemerkt werden.

Anträge, die Sie zurückziehen müssen und neu einbringen, können Sie nunmehr selbst über die Oberfläche mit "Antrag zurücksetzen" auf "nicht gesendet" setzen, bearbeiten und neu versenden.

Behörden (Vermessungsämter, Finanzämter, Gemeinden) können anhand der Katastralgemeinde (KG) vorgeschlagen und in den Antrag übernommen werden

Aus einer Anteilsabtrennung (Eigentumsrecht/Änderung) von einem bestimmten (bestehenden oder neuen) Anteil kann sofort der nächste abzutrennende Anteil samt Begehren generiert werden.

Aus einem neu einverleibten/geänderten/berichtigten Eigentumsrecht kann bei Verbücherung eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages gleich das Wohnungseigentum mit-einverleibt werden.