Kopieren von Begehren

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Kopieren von Begehren

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Sie können verschiedene Begehren in weitere Begehren des selben Typs/Untertyps kopieren. Abhängig vom Begehrenstyp werden entsprechende Daten in das kopierte Begehren übernommen.

Die Kopierfunktion gibt es derzeit bei den Begehren Eigentumsrecht, Pfandrecht, Löschungen und Sonstige.

Bei den Rangordnungsbegehren steht die Kopierfunktion nicht zur Verfügung, zumal hier das Gesuch auf Anmerkung der Rangordnung immer nur alleine in einem Antrag gestellt wird (wegen dem Rangordnungsbeschluss und der Zustellung der einzigen Ausfertigung).

Da sich die Begehren Grundstücksveränderungen mit  Juli 2013 grundlegend ändern (Einführung der Justiztrennstücktabelle) wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls von einer Kopierfunktion abgesehen.

Auch bei den Wohnungseigentumsbegehren steht keine Kopierfunktion zur Verfügung, zumal die einzigen Daten der Begehren die Referenz auf ein Eigentumsrechtsbegehren bzw. eine bestehende Laufnummer im B-Blatt und das Wohnungseigentumsobjekt sind. Beide dieser Daten entsprechen immer nur einem einzigen Wohnungseigentumsbegehren und müssen in einem weiteren Begehren überschrieben werden.