Begehren Eigentumsrecht/Berichtigung

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Begehren Eigentumsrecht/Berichtigung

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Verwenden Sie die Datenübernahme wenn Sie etwa eine Vereinbarung über die Änderung der Nutzwerte verbüchern wollen.

Beispiel:

Einverleibung des berichtigten Eigentumsrechtes und Wohnungseigentums nach Änderung der Nutzwerte.

 

Wählen Sie dazu das Begehren Eigentumsrecht/Berichtigung. Starten Sie die Datenübernahme aus dem Grundbuchauszug.

 

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Markieren Sie in der Auswahl die B-Laufnummern aus dem Grundbuchauszug, bei denen die Anteile nach Änderung der Nutzwerte berichtigt werden. In den Spalten "Berichtigter Anteilszähler" und "'Berichtigter Anteilsnenner" schreiben Sie die neuen berichtigten Werte.

Mit "Weiter" kommen Sie wieder in die Auswahl der Dokumente aus der Urkundenliste.

Mit "Fertigstellen" wird für jede zu berichtigende Anteilsgröße einer B-Laufnummer ein Begehren Eigentumsrecht/Berichtigung erstellt.

 

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