Begehren Löschung/Teillöschung

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Begehren Löschung/Teillöschung

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LÖSCHUNGEN GANZER LAUFNUMMERN:

 

Verwenden Sie die Datenübernahme, wenn Sie aus einer Einlagezahl mehrere Laufnummern (insbesondere C-LNR, aber auch B-LNR) herauslöschen wollen.

Diese Übernahmeoption steht sowohl bei der Einverleibung der Löschung als auch bei der Einfachen Löschung zur Verfügung.

 

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Beispiel:

Sie wollen aus einer EZ  die C-Laufnummern 6,8,10  und 12  zur Gänze löschen.

Über die paraOffice - Datenbankabfragen machen Sie den Grundbuchauszug und übernehmen diesen mit dem Aufnahmeassistenten in den Akt.

Im Grundbuchgesuch archivieren Sie zuerst die Urkunden und nehmen  diese in die Dokumentenliste des GB-Antrags auf. Das hat den Vorteil, dass Sie bei den Löschungsbegehren, die automatisch vom Programm angelegt werden, auch die Löschungsurkunde bereits verknüpft ist.

 

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Markieren Sie die C-Blatt Eintragungen, die sie löschen wollen und gehen auf "weiter".

Wenn Sie die Laufnummern zur Gänze löschen wollen, wählen sie anschließend die Option Teillöschungen "nein".

 

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Dann übernehmen Sie noch die Urkunde(n) aus der Urkundenliste, die Sie in den Löschungsbegehren verknüpft haben wollen. Mit "Fertigstellen" wird vom Programm pro C-Laufnummer ein eigenes Löschungsbegehren erstellt.

 

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Alle relevanten Antragsdaten  werden aus dem Grundbuchauszug übernommen.

 

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Im Grundbuchantrag wird für jede einzelne zu löschende C-LNR ein Löschungsbegehren erstellt.

 

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TEILLÖSCHUNGEN:

 

Wollen Sie mehrere C-Laufnummern löschen, aber nur hinsichtlich jeweiliger B-Laufnummern (Teillöschungen) wählen Sie nach der Auswahl der C-Laufnummern aus dem Grundbuchantrag die Option Teillöschungen "ja".

 

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Geben Sie für jede gewählte C-Laufnummer die entsprechende(n) zu löschende(n) Laufnummer(n) aus dem B-Blatt an. Anschließend wählen Sie noch die zugehörige Löschungsurkunde und mit "Fertigstellen" wird für jede zu löschende C-Laufnummer (unter Berücksichtigung der Teillöschung der jeweiligen B-Laufnummern) ein Löschungsbegehren im Antrag angelegt.

 

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