Berichtigung

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Berichtigung

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Dient zur Berichtigung von  Daten in einverleibten Pfandrechten.

 

Bei jeder Berichtigung oder sonstigen Teillöschung eines Pfandrechtes, die nach dem  7.5. 2012 bei Gericht beantragt wurde/wird, wird der Betrag der Pfandrechtsforderung, soweit er noch nicht in EURO eingetragen ist, auf EURO umgerechnet und ins Grundbuch eingetragen.