Dient zur Berichtigung von Daten in einverleibten Pfandrechten.
Bei jeder Berichtigung oder sonstigen Teillöschung eines Pfandrechtes, die nach dem 7.5. 2012 bei Gericht beantragt wurde/wird, wird der Betrag der Pfandrechtsforderung, soweit er noch nicht in EURO eingetragen ist, auf EURO umgerechnet und ins Grundbuch eingetragen.