Singularpfandrecht

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Singularpfandrecht

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Den Begriff Singularpfandrecht  verwendet die (technische) Schnittstellenbeschreibung. Gemeint ist ein Pfandrecht an einer Liegenschaft.

Jede Simultanhaftung besteht demnach aus zwei oder mehreren Singularpfandrechten.

Im Gegensatz zu den Singularpfandrechten ist ein Afterpfandrecht ein Pfandrecht an der gesicherten (und einverleibten) Schuldforderung.

 

Aktionsarten:

 

Einverleibung

Vormerkung

Anmerkung

Berichtigung

 

GB-clip0238