Beteiligter

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Beteiligter

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Alle anderen Personen, denen der Beschluss zugestellt werden soll sind als Beteiligte anzulegen.

Das sind beispielsweise alle sonstigen Berechtigten, Pfandgläubiger, zu verständigende Gemeinde, Finanzamt, Verlassenschaftsgericht etc.

 

Personen aus dem Grundbuchauszug übernehmen

 

Zuständige Behörden übernehmen

 

zuletzt geändert am 26.02.2015