Alle anderen Personen, denen der Beschluss zugestellt werden soll sind als Beteiligte anzulegen.
Das sind beispielsweise alle sonstigen Berechtigten, Pfandgläubiger, zu verständigende Gemeinde, Finanzamt, Verlassenschaftsgericht etc.
Personen aus dem Grundbuchauszug übernehmen
Zuständige Behörden übernehmen
zuletzt geändert am 26.02.2015