Für jeder Person in der Personenliste ist eine entsprechende Rolle zu definieren.
Die Rolle Einbringer ist hier grau, da die Daten des Einbringers bereits in der Vorlage definiert und von dort in den Antrag übernommen werden.
Ist einer der Antragssteller auch gleichzeitig der Einbringer, so muss diese Person, diesen 2 unterschiedlichen Rollen entsprechend, auch zweimal vorkommen. Das System wertet sie als 2 unterschiedliche Personen. Der behandelnde Rechtspfleger erkennt, ob nur eine Zustellung notwendig ist oder zwei.
Sowohl bei juristischen als auch natürlichen Personen haben Sie die Möglichkeit diese aus den Stammdaten oder dem entsprechenden Akt zu übernehmen.
Personen aus dem Grundbuchauszug übernehmen
Zuständige Behörden übernehmen
zuletzt geändert am 26.02.2015