Bezug

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Bezug

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Beim Bezug können Sie angeben auf welchen Anteilen die (neue) Eintragung erfolgen soll.

Das Bezugsfeld ist kein Pflichtfeld, es kann auch leer bleiben.

Wollen Sie etwa eine Grunddienstbarkeit auf der gesamten Liegenschaft einverleiben, dann lassen Sie das Bezugsfeld leer.

 

Wenn Sie auf einer Liegenschaft mit mehreren Eigentümern 2 neue Eigentümer haben und auf deren neuen Eigentumsanteilen etwa für den Verkäufer ein Vorkaufsrecht  einverleiben werden soll, dann referenzieren Sie bei der Bezugsliste auf die beiden Eigentumsrechtsbegehren.

 

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