Durchführung eines Teilungsplans nach dem 1.7.2013

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Durchführung eines Teilungsplans nach dem 1.7.2013

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Ein Teilungsplan, der vor dem 7.5.2012 bewilligt wurde, hat als Geschäftszahl eine P-Nummer (Beispiel: GZ: P123/12) und ist zur grundbücherlichen Durchführung auf Papier dem Gericht vorzulegen.

Ein Teilungsplan, der nach dem 7.5.2012 bewilligt wurde, ist bereits beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) gespeichert und hat eine BEV-Geschäftsfallnummer und einen Sicherheitscode. (Beispiel: Geschäftsfallnummer: 123456/2012/63; Sicherheitscode:1234). Beim entsprechenden Grundbuchantrag vor dem 1.7.2013 ist der Teilungsplan nicht mehr im Original dem Gericht vorzulegen, sondern bei den Urkunden auf die BEV-Geschäftsfallnummer und den Sicherheitscode zu verweisen. Das Gericht holt sich den Teilungsplan samt Bescheinigung vom BEV-Archiv elektronisch ab.

Für Teilungspläne, die nach dem 7.5.2012 bewilligt wurden und die ab dem 1.7.2013 grundbücherlich durchgeführt werden, gehen die Daten aus dem Teilungsplan ab Rechtskraft der Bescheinigung vom BEV-Archiv auf das Bundesrechenzentrum (BRZ) über. Die Justiz (BRZ) "vervollständigt" die Daten aus dem Teilungsplan mit den Daten aus dem aktuellen Grundbuchstand. Ergebnis ist die Justiz-Trennstücktabelle. Mit der BEV-Geschäftsfallnummer und dem Sicherheitscode fordern sie ab dem 1.7.2013 die Justiz-Trennstücktabelle vom Gericht an, bearbeiten diese laut Teilungsplan und senden die editierte Trennstücktabelle im Rahmen eines Grundbuchgesuchs wieder dem Gericht zu.