Ablauf Teilungsplan

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Ablauf Teilungsplan

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Ab dem Release 1.6., Produktivsetzung mit 1.7.2013 ist für den Teilungsplan folgender Ablauf gegeben:

 

Verfasser des Planes (Geometer oder das Vermessungsamt selbst) erstellt einen Teilungsplan

Teilungsplan wird zur Genehmigung bei der zuständigen Vermessungsbehörde (eines der 42 Vermessungsämter in Österreich) vorgelegt

Bescheinigung des Planes gemäß § 39 VermG durch das Vermessungsamt

Zustellung des Planbescheides an den Verfasser des Planes

Planbescheinigungsbescheid (enthält Geschäftszahl und Sicherheitscode)

Rechtskraft des Bescheides

Speicherung im BEV-Archiv

Erstellung der BEV-Trennstücktabelle

BEV-Trennstücktabelle wird an das BRZ (Bundesrechenzentrum) übermittelt/Elektronische Übermittlung der Plandaten vom Vermessungsamt zur Justiz (BRZ)

BRZ erstellt mit Daten aus dem Grundbuch die Justiz-Trennstücktabelle (J-TST)

Abholung der Justiz-Trennstücktabelle durch den Antragsteller (die Kanzlei) mittels Anforderung

Grundbuchantrag zur Durchführung planbasierter Daten (18 Monate ab Rechtskraft des Planbescheides Zeit zur grundbücherlichen Durchführung)