Der Einbringer ist der Übermittler des Antrages, also der Antragstellervertreter. Dieser sollte vorab in einer Vorlage angelegt werden und wird dann bei weiteren Anträgen automatisch angeführt. Ein Pflichtfeld bei der Anlage des Einbringers ist das Feld ERV-Code. Dieser muss ausgefüllt werden, da es sonst nicht möglich ist, Rückverkehr zu Ihrem Antrag zu erhalten.
Diese Person muss befugt sein, den/die Antragsteller im Grundbuchverfahren zu vertreten. Auf die Vertretungsvollmacht ist im entsprechenden Feld hinzuweisen.
zuletzt geändert am 26.02.2015