Pfandrecht/Einverleibung

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Pfandrecht/Einverleibung

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Beim Pfandrecht haben Sie die Möglichkeit entsprechende Daten aus Ihrem Singularpfandrecht in ein (Simultan-)Pfandrecht in einer weiteren EZ zu übernehmen. Es werden die Daten des Gebührenblocks (Eintragungsgebühr), die Art des Pfandrechts, die Forderung samt allfälliger Nebenforderungen, die TZ einer Rangordnung für die  (beabsichtigte) Verpfändung, der Eintragungszusatz, der Pfandgläubiger (Person) und die Eintragungsurkunde kopiert.

Nur die Daten aus dem Bezug werden nicht mit übernommen und sind zu editieren.

Diese Option ist insbesondere für Einverleibung eines Simultanpfandrechts relevant.

 

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