Die Grundbuchgebührennovelle GGV, BGBl II. 511/2013, wurde am 27.12.2013 kund gemacht und ist mit 1.2.2014 in Kraft getreten.
Die Verordnung legt insbesondere fest, welche Angaben für die Prüfung der Plausibilität der Bezifferung erforderlich sind und welche Bescheinigungsmittel für den angegebenen Wert herangezogen werden können. Es werden auch Bestimmungen für einen begünstigen Erwerbsvorgang normiert.
Darüber hinaus bestimmt die Verordnung, in welchen Fällen die Partei zur Vorlage weiterer Bescheinigungsmittel aufgefordert werden kann.