Strukturiert als Grundstücksveränderung wird nach dem 1.7.2013 nur mehr die Ab-und Zuschreibung ganzer Grundstücke beantragt.
Alle anderen Anträge, die zur Durchführung eines Teilungsplans (Ab- und Zuschreibung Trennstück, Teilung von Grundstücken, Grundstückvereinigungen, Trennstückeinbeziehungen) vorab benötigt wurden, werden nunmehr direkt durch die Justiz-Trennstücktabelle ausgefüllt und im Begehren Trennstückdurchführung vom Antragsteller bearbeitet.