Grundstücksveränderungen nach dem 1.7.2013

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Grundstücksveränderungen >

Grundstücksveränderungen nach dem 1.7.2013

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Strukturiert als Grundstücksveränderung wird nach dem 1.7.2013 nur mehr die Ab-und Zuschreibung ganzer Grundstücke beantragt.

 

Alle anderen Anträge, die zur Durchführung eines Teilungsplans (Ab- und Zuschreibung Trennstück, Teilung von Grundstücken, Grundstückvereinigungen, Trennstückeinbeziehungen) vorab benötigt wurden, werden nunmehr direkt durch die Justiz-Trennstücktabelle  ausgefüllt und im Begehren Trennstückdurchführung vom Antragsteller bearbeitet.

 

GB-clip0077