Im Rang

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Im Rang

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Es wird bestimmt, ob die begehrte Pfandrechtseintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist.

 

Wird nicht der gesamte in der Forderung angegebene Betrag durch die eingetragene Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung ausgenutzt, so geben Sie beim Feld Betrag den mittels der angegebenen Rangordnung auszunutzenden Pfandrechtsbetrag an.

Dies bedeutet, dass eine eingetragene Rangordnung (der beabsichtigten Verpfändung) auf diese Weise auch absichtlich nur teilweise ausgenutzt werden kann und der Rest des in der Forderung angegebenen Betrags dann im laufenden Rang eingetragen wird.

 

GB-clip0253


GB-clip0254

 

Wird die gesamte Pfandrechtsforderung im Rang der Rangordnung einverleibt, bleibt das Betragsfeld beim Rang leer.