Strukturiert gibt es folgende Arten von Rangordnungen:
•Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft
•Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung einer Liegenschaft und die
•Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002