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Dieses Begehren ist zu verwenden, wenn eine bestehende Eintragung im Grundbuch geändert werden soll und für diese Änderung die strukturierten Begehren nicht ausreichen.

Die enthaltenen Allgemeinen Datenfelder entsprechen denen des Begehrens Sonstiges/Neueintragung, mit der Abweichung, dass bei der Änderung im Gegensatz zur Neueintragung nicht auf ein (neues) Begehren referenziert werden kann, sondern lediglich bestehende Eintragungen (auch im Gutsbestandsblatt) bzw. die Aufschrift geändert werden können.

 

Beispiel:

Änderungen im A2-Blatt (Ausdehnung einer Dienstbarkeit bei geteilten Grundstücken)