Vorrang

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Vorrang

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Seit dem BigBang ist die Beantragung einer Vorrangeinräumung ein strukturiertes Begehren.

 

Das strukturierte Begehren „Sonstiges/Vorrang" ist nur dann zu verwenden, wenn in der gegenständlichen Einlage bereits eine Eintragung im C-Blatt im Grundbuch einverleibt ist und eine neue Eintragung (oder aber eine andere bereits im Grundbuch einverleibte Eintragung) im Rang VOR dieser bestehenden Eintragung im Grundbuch aufscheinen soll. Für eine solche Eintragung benötigen sie eine entsprechende Urkunde (Vorrangeinräumungserklärung).

 

Wollen Sie hingegen etwa ein jetzt neu einzuverleibendes Pfandrecht im Rang vor einem neu einzuverleibenden Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch eintragen lassen, so schreiben Sie im Eintragungszusatz beim Pfandrecht „im Rang vor Belastungs- und Veräußerungsverbot“ und im Eintragungszusatz des Belastungs- und Veräußerungsverbotes „im Rang nach Pfandrecht Bank XY…“

 

GB-clip0278

 

Beispielsammlung Vorrang