Wohnungseigentum

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Wohnungseigentum

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Nach österreichischem Recht ist es nicht möglich, nur Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zu sein, ohne auch gleichzeitig Eigentümer des Grund und Bodens zu sein, auf dem das Haus/Wohnung steht (genannt die „Liegenschaft“).

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbständige Wohnung, eine sonstige selbständige Räumlichkeit (Büro, Lager, Garage etc.) oder einen Kfz-Abstellplatz (überdacht oder nicht) ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.

Der Miteigentümer kann über dieses Objekt frei verfügen, es etwa verkaufen oder belasten.

Ein Wohnungseigentümer oder eine Eigentümerpartnerschaft verfügt somit immer über einen ideellen Anteil an der Gesamtliegenschaft samt dem Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentumsobjektes) auf dieser Liegenschaft.

 

Beispielsammlung vorläufiges Wohnungseigentum

 

Beispielsammlung endgültiges Wohnungseigentum