Verbesserung

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Verbesserung

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Seit 1.4.2010 ist es möglich auch Verbesserungen zu Grundbuchanträgen elektronisch einzubringen.

 

Mit dieser Art von Folgeeingabe wird nach einem, vom Rechtspfleger erteilten, Verbesserungsauftrag die Verbesserung eines zwar eingebrachten aber noch nicht entschiedenen Grundbuchgesuches ermöglicht.

Mit Hilfe der Verbesserung können nur geringfügige Formgebrechen, die eine ordnungsgemäße Behandlung des Antrags verhindern, verbessert werden. Sie inkludiert daher keine neuen, zusätzlichen Begehren, da im Rahmen einer Verbesserung zwar wohl weniger, aber nie mehr beantragt bzw. begehrt werden kann, als im zu verbessernden Antrag bereits begehrt wurde.

 

Beispiel:

Im ursprünglichen Antrag ist keine Aufsandungserklärung enthalten, diese wird der Verbesserung angefügt und nachgereicht.

 

Um eine Verbesserung einzubringen, öffnen Sie die Übersichtsliste aller Grundbuchanträge. In der Liste markieren Sie den Antrag, den Sie verbessern möchten, klicken mit der rechten Maustaste auf diesen Antrag und wählen Verbesserung/des gesamten Antrags oder mittels Mitteilung aus.

 

GB-clip0018

 

 

Wählen Sie „gesamter Antrag“ kann der gesamte ursprüngliche Antrag bearbeitet und angepasst werden. Wählen Sie die Alternative „Mitteilung“ erhalten Sie ein neues Fenster in dem Sie dem Verbesserungsauftrag mittels eines Freitextfeldes nachkommen können, Ihr ursprünglicher Antrag wird nicht noch einmal gesendet.

Nach derzeitigen Informationen (Stand April 2010) gibt der Rechtspfleger im Verbesserungsauftrag bekannt, ob Sie die Verbesserung mittels „Mitteilung“ oder „verbesserter Antrag“ ausführen sollen.

zuletzt geändert am  26.06.2013