Hier definieren sie auf welches Objekt sich die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung bezieht. Das kann eine ganze Einlage sein (definiert mittels KG und EZ) oder aber nur einzelne Eigentumsanteile (definiert mittels BLNR und entsprechend Literal bei vorgemerkten Eigentümern).