Gegenstand

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Die strukturierte Rangordnung > Verpfändung > Allgemeine Datenfelder >

Gegenstand

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Hier definieren sie auf welches Objekt sich die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung bezieht. Das kann eine ganze Einlage sein (definiert mittels KG und EZ) oder aber nur einzelne Eigentumsanteile (definiert mittels BLNR und entsprechend  Literal  bei vorgemerkten Eigentümern).