Die Rangordnung kann auch für bestimmte Grundstücke angemerkt werden. In der Grundstücks-ID Liste sind jene Grundstücke anzugeben, für die die Rangordnung angemerkt werden soll. Wegen den Überlandgrundstücken muss bei jedem Grundstück zusätzlich die KG des Grundstücks erneut eingegeben werden.
Die Anmerkung der Rangordnung für einzelne Grundstücke wird im A2-Blatt eingetragen.