Abrechnungsart

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Abrechnungsart

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Grundsätzlich werden alle Leistungen der Kanzlei im Leistungsverzeichnis angelegt. Aufgrund der Einstellung der Abrechnungsart für ein Honorar werden dann die entsprechenden Leistungen nach den eingestellten Kriterien selektiert.

 

Folgende Abrechnungsarten stehen zur Verfügung:

 

LV-clip0122

 

Einheitssatz

Einzelleistung

Einzelleistung und Notariatstarif (NTG)s

Einheitssatz und Einzelleistung und die Abrechnung nach

Zeit (Abrechnung nach Stundensätzen)

 

zuletzt geändert am16.12.2014