Die Bemessungsgrundlage für die Leistung kann aus den Aktgrunddaten übernommen werden oder aber bei der Leistung überschrieben werden.
•Bemessung aus Akt:
Wird der Streitwert (RATG) in den Aktgrunddaten eingegeben und wird Bemessung aus Akt angehakt, so wird der Wert aus den Aktgrunddaten übernommen.
Wichtig: Bei nachträglichen Streitwertänderungen im Akt werden die Leistungen entsprechend angepasst und neu berechnet.
•Bemessung bei Leistung eingegeben:
Wenn die Bemessung bei der Leistung eingegeben wird, werden sämtliche Leistungsparameter entsprechend dem eingegebenen Wert berechnet.
Wichtig: Bei nachträglichen Streitwertänderungen im Akt (die den Zeitraum der Leistung betreffen) wird der überschriebene Wert nicht angepasst und die Leistung nicht neu berechnet.
zuletzt geändert am16.12.2014