Bemessung aus Akt/Bemessung

Navigation:  Leistungsverwaltung > Leistungsparameter > Verdienst >

Bemessung aus Akt/Bemessung

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Die Bemessungsgrundlage für die Leistung kann aus den Aktgrunddaten übernommen werden oder aber bei der Leistung überschrieben werden.

 

Bemessung aus Akt:

Wird der Streitwert (RATG) in den Aktgrunddaten eingegeben und wird Bemessung aus Akt angehakt, so wird der Wert aus den Aktgrunddaten übernommen.

Wichtig: Bei nachträglichen Streitwertänderungen im Akt werden die Leistungen entsprechend angepasst und neu berechnet.

 

LV-clip0090

 

Bemessung bei Leistung eingegeben:

Wenn die Bemessung bei der Leistung eingegeben wird, werden sämtliche Leistungsparameter entsprechend dem eingegebenen Wert berechnet.

Wichtig: Bei nachträglichen Streitwertänderungen im Akt (die den Zeitraum der Leistung betreffen) wird der überschriebene Wert nicht angepasst und die Leistung nicht neu berechnet.

 

LV-clip0089

 

 

zuletzt geändert am16.12.2014